Похоронный услуги в Пфорцхайме.
Was ist bei einem Sterbefall zu tun?Es kann sehr erschütternd sein, wenn ein geliebter Mensch verstirbt, gerade wenn man nicht damit gerechnet hat. Sie trauern um die Person und müssen gleichzeitig eine Vielzahl von Entscheidungen bis zur Beerdigung treffen. Als kompetenter Partner stehen wir an Ihrer Seite.
Bei einem Trauerfall in der Wohnung ist der erste Schritt den für Sie zuständigen Hausarzt oder falls dieser nicht erreichbar ist, den ärztlichen Notdienst zu erreichen. Dieser stellt den Tod des Angehörigen fest und stellt das unbedingt notwendige Dokument (Leichenschauschein) aus. Bitte beachten Sie, dass der Arzt die Todesbescheinigung beim Verstorbenen hinterlässt.
Nachdem der Arzt den Tod bestätigt hat, benachrichtigen Sie uns. Sie erreichen uns Tag und Nacht.
In dieser schweren Situation können Sie sich auf unsere Einfühlsamkeit, Seriosität und Kompetenz verlassen.
Wie lange der Verstorbene nun in gewohnter Umgebung zu Hause bei Ihnen verbleiben soll entscheiden Sie selbst, denn bis zu
36 Stunden sind hier gesetzlich erlaubt. Wir besprechen dann gemeinsam, in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause, die kompletten behördlichen Abwicklungen und alle organisatorischen Angelegenheiten zur Trauerfeier.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden dann bei der zuständigen Verwaltung alle weiterführenden Maßnahmen einleiten. Auch wenn die Überführung des Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer (Kriminalpolizei, behördlicher oder ärztlicher Anordnung etc.), bereits durch ein anderes Institut erfolgt ist, bleibt Ihnen immer noch die freie Wahl, für welches Bestattungsinstitut Sie sich für die weiteren Abläufe entscheiden.
Alles Weitere wird von Ihrem Bestattungsinstitut übernommen:
Meldung des Todesfalles an das zuständige Standesamt und die Besorgung der Urkunden
Terminanforderung beim zuständigen Friedhofsamt für die Beisetzung
Absprache hinsichtlich Grabbelegungsmöglichkeiten und Kosten
Vermittlung eines Neugrabes in Absprache mit dem Friedhofsamt
Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes mit Terminvergabe für einen evtl. gewünschten Trauergottesdienst
Meldung des Todesfalles an die Rentenstelle
Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse
Lieferung eines vorher ausgesuchten Sarges mit entsprechender Innenausstattung
Abholung des Verstorbenen von zu Hause, dem Heim oder aus dem Krankenhaus
Wenn nötig Überführung an den Bestattungsort
Bestellen von Blumendekorationen
Setzen und schalten von Zeitungsanzeigen, regional oder überregional
Eigener Trauerdruck bei Sterbebildern oder Trauerkarten und –briefen
Geltendmachung von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen
Benachrichtigung des zuständigen Bildhauers zum Abräumen des Grabes
Vermittlung von Musikern für die Trauerfeier
Anfertigung von großflächigen Abschiedsbannern
Auflegen von Kondolenzlisten
Erstellen eines Kranzschleifenprotokolls
Vermittlung von Bewachern für Ihr Haus oder Ihre Wohnung während der Trauerfeier
Erstellen von Fotos